In dringenden Fällen
außerhalb der Praxiszeiten:
Wenn spezielle Untersuchungen, wie zum Beispiel die Ultraschalluntersuchungen, die Mammographie oder auch spezielle Blutuntersuchungen zur Abklärung von Erkrankungen dienen, werden die Untersuchungen von den Krankenkassen bezahlt. Im Fall der reinen „Vorsorge“ müssen die Untersuchungen von den Patientinnen bezahlt werden. Die Rechnung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte erstellt.
MO | 07:30-12:30 | 14:00-18:00 |
DI | 07:30-14:00 | |
MI | 07:30-12:30 | 14:00-16:00 |
DO | 07:30-12:30 | 14:00-18:00 |
FR | 07:30-14:30 |